"Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reinigung der Wohnung von Leichengeruch kann nicht allein auf die vertragliche Verpflichtung des Verstorbenen gestützt werden, wonach dieser zur Rückgabe der Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet war."
AG Bad Schwartau, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 C 1214199